Ein Familienunternehmen stellt sich vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadenersatzpflichtig.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
4. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über Basiszins fällig.
6. Provisionssätze
Es sind die nachstehend aufgeführten Provisionssätze als Maklercourtage zu zahlen.
6.1 Kauf
Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Teileigentum vom Käufer 6 %, + gesetzlicher Mehrwertsteuer. berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis. Anderweitige Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber in jedem Fall ausschließlich der Schriftform.
6.2 Erbbaurechte
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnen wir, vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, 5%. zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 5% an Provision . Die Provision ist zu zahlen vom Erbbaurechts - Erwerber .
6.3 An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnen wir vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1% Courtage, zzgl. gesetzl. MwSt. .
6.4 Vermietung und Verpachtung
Bei Mietverträgen/Pachtverträgen berechnen wir 2,5 Brutto-Monatsmieten vom Mieter/Pächter. Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen//Vorpachtvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter/Pächter eine weitere Monatsmiete, zzgl. der gesetzlichen MwSt..
6.5 Vermietung von Wohnraum
Bei Wohnraummietverträgen berechnen wir 2 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Mieter.
6.6 Sonstige Zahlungen
Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc., berechnen wir, vom jeweiligen Wert unabhängig, von der Mietvertragsprovision 3 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Mieter / Pächter.
7. Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss
Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
8. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren.
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin
Stand: 23.07.2007


